Kreditkarte als Pfändungsschutzkonto nutzen

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Leipzig (pts/16.12.2010/12:21) - Kreditkarte.net informiert: Wer einmal Erfahrung mit einer Kontopfändung gemacht hat, weiß, dass dies eine unangenehme Sache ist. Das Konto des Schuldners wird komplett gesperrt, jegliche Transaktionen sind untersagt, egal ob sich ein pfändbarer Betrag auf dem Girokonto befindet.

Um den Verbraucher besser zu schützen und diesen trotz Vollstreckung nicht gänzlich vom bargeldlosen Zahlungsverkehr auszuschließen, gibt es seit Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto, das so genannte "P Konto", über welches das Fachportal kreditkarte.net unter http://www.kreditkarte.net/ratgeber/kreditkarten-als-p-konto/ ausführlich informiert.

Das P Konto gewährleistet, dass der Schuldner trotz Pfändung zumindest über seinen Pfändungsfreibetrag verfügen kann. Der pfändungsfreie Grundbetrag pro Person beträgt 985,15 Euro und kann mit entsprechenden Nachweisen über unterhaltspflichtige Familienangehörige erhöht werden.

Jedes Girokonto, das als Einzelkontogeführt wird, kann in ein P Konto umgewandelt werden. Von den Vorteilen eines P Kontos können somit nicht nur Privatpersonen, sondern auch Selbständige profitieren.

Auch einige Kreditkartenanbieter haben mittlerweile ihre im Portfolio befindlichen Prepaid Kreditkarten um Pfändungsschutzkonten erweitert. Mit einem solchen Girokonto kann der Kunde trotz Pfändung aktiv am Zahlungsverkehr teilnehmen und zusätzlich noch von den Vorzügen einer Kreditkarte ohne Schufa profitieren.

Von der Schwäbischen Bank AG wird unter anderem die Global MasterCard Premium angeboten. Bei dieser handelt es sich um eine Kreditkarte ohne Schufa, die zusätzlich ein Girokonto umfasst, das für eine geringe monatliche Kontoführungsgebühr auch als P Konto genutzt werden kann.

Aus gleichem Hause kommt auch die Suprema Card, bei der es sich um eine Prepaid MasterCard handelt. Für beide Angebote sind weder Schufa- noch irgendwelche anderen Bankauskünfte erforderlich, so dass sie garantiert für Jedermann geeignet sind. Sollte es zu einer Pfändung kommen, überweist die Schwäbische Bank AG nur den Betrag an den Gläubiger, der die Pfändungsgrenze übersteigt.

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