Lottoverbot für Hartz IV Empfänger

Share
Köln - Nach einem Urteil des Landgerichts Köln ist es Hartz IV Empfänger ab sofort per einstweiliger Verfügung verboten, am Lotto oder Glücksspiel teilzunehmen.

Die Verfügung erging an die "Westdeutsche Lotterie GmbH". Sie bezeiht sich dabei auf den Bereich Nordrhein-Westfalen. Wie das Urteil umgesetzt werden soll sagten die Richter nicht. Hartz IV Verbände laufen schon Sturm gegen das Urteil. Man spricht schon von Diskriminierung. Im Urteil hieß es, die Gesellschaft darf an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind" keine Spielscheine ausstellen und verkaufen.

Kommentar schreiben

Es werden keine Beiträge toleriert, die andere wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Sprache, ihrer Abstammung, ihrer religiösen Zugehörigkeit oder ihrer Weltanschauung diskriminieren oder gegen Gesetze verstoßen. Entsprechende Einträge werden nicht frei geschaltet. Des Weiteren werden Beiträge geblockt, bei denen als Verfasser offensichtlich ein falsches Pseudonym verwendet oder der Verfasser keinen Bezug zum eigentlichen Thema nimmt.
Eine Nutzung der 13min.de-Kommentierfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Beiträge, die werblichen, strafbaren, beleidigenden oder anderweitig inakzeptablen Inhalts sind, werden umgehend gelöscht.
Das Veröffentlichen von Privatadressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Sachliche Kritik ist in der 13min.de-Kommentierfunktion erwünscht- Beschimpfungen, anstößige Inhalte und ähnliches nicht.
Versalien werden innerhalb der Kommentare als "Geschrei" und äußerst aggressiv empfunden.
Sie haben einen User-Beitrag gesehen, der der 13min.de-Netiquette nicht entspricht? Dann nennen Sie uns dazu den Artikel und die lfd. Nummer des Kommentars. Wir werden diesen Kommentar sofort überprüfen und entsprechend unseren Regeln handeln.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Sicherheitscode
Aktualisieren