Lottoverbot für Hartz IV Empfänger
Donnerstag, den 10. März 2011 um 11:41 Uhr
Köln - Nach einem Urteil des Landgerichts Köln ist es Hartz IV Empfänger ab sofort per einstweiliger Verfügung verboten, am Lotto oder Glücksspiel teilzunehmen.
Die Verfügung erging an die "Westdeutsche Lotterie GmbH". Sie bezeiht sich dabei auf den Bereich Nordrhein-Westfalen. Wie das Urteil umgesetzt werden soll sagten die Richter nicht. Hartz IV Verbände laufen schon Sturm gegen das Urteil. Man spricht schon von Diskriminierung. Im Urteil hieß es, die Gesellschaft darf an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind" keine Spielscheine ausstellen und verkaufen.
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