Neue Gesetze: Das ändert sich in 2012

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Bochum (31.12.11/rw) - Wie jedes Jahr erwarten uns wieder einige neue oder geänderte Gesetze. Einen kleinen Auszug finden sie in unserer Liste.

Satelliten-TV

Am 30. April wird das analoge Satellitenfernsehen abgeschaltet. Für den digitalen Satellitenempfang ist ein digitaltauglicher Empfänger nötig.

Rente mit 67

Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 – und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden.

Beiträge zur Rentenversicherung

Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts.

Riester-Rente

Bei Riester-Verträgen werden Regelungen vereinfacht, die in der Vergangenheit für großen Unmut sorgten, weil Betroffene nach Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse – meist aus Unkenntnis – eigentlich fällige Beiträge nicht bezahlten.

Renten- und Lebensversicherung

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.


Hartz IV

Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen.

Heimpflege

Die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren

Neue Pflegesätze

Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen zehn und 60 Euro im Monat.

Zahnersatz

Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825,00 Euro im Monat.

Krankenkassen-Insolvenz

Krankenkassen mit Geldproblemen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Kassenwechsel unterstützen.

Kinderbetreuung

Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre als Sonderausgaben geltend machen und damit Steuern sparen.

Banküberweisungen

Banken und Sparkassen müssen Überweisungen am Automaten und übers Internet innerhalb eines Tages ausführen.

P-Konto

Einkommen, Kindergeld und Sozialleistungen sind ab Januar nur noch auf einem speziellen Konto vor einer Pfändung geschützt, dem P-Konto.

Lebensmittel für Diabetiker

Sie müssen bis 9. Oktober aus den Regalen verschwinden. Die Lebensmittel gelten als überflüssig, zum Teil sogar schädlich.

PKW-Rußfilter

Besitzer älterer Dieselautos bekommen ab Januar wieder einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro für den Einbau eines Rußpartikelfilters.

(Quelle: Computerbild)

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